Die EU erzielt vorläufige Einigung über den Schutz von Hinweisgebern

Am 12. März 2019 haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine vorläufige Einigung über neue Vorschriften zur Gewährleistung EU-weiter Schutzstandards für Hinweisgeber, die Verstöße gegen EU-Recht melden, erzielt.

Der Schutzmechanismus muss Folgendes umfassen:

  • Klare Berichtswege
  • Ein dreistufiges Berichtssystem
  • Feedbackverpflichtungen für Behörden und Unternehmen
  • Vergeltungsprävention und wirksamer Schutz

Die vorläufige Vereinbarung muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich genehmigt werden.

Ralf Peschek und Roland Marko, beide Anwälte von Wolf Theiss, veranstalteten ein Business Breakfast, um diese neue EU-Richtlinie zu diskutieren. Weitere Informationen finden Sie hier auf Englisch.