Behalten Sie beim Thema Datenschutz die Nase vorn.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten in Ihren Unternehmen zu treffen. Sämtliche Datenverarbeitungen müssen zudem in einem Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden.

Wir können Ihnen helfen, jene Bereiche in Ihrem Unternehmen zu identifizieren, in denen in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung Handlungsbedarf besteht, und mögliche Maßnahmen zu erarbeiten um alle Lücken zu schließen.

Als Tochterunternehmen der WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG greifen wir auf ein großes, internationales Netzwerk aus Rechtsexpert*innen zurück, das bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Datenschutz unterstützen kann.

Sichern Sie Ihrem Unternehmen Konformität mit der DSGVO und maximale Transparenz gegenüber Ihren Kund*innen und Mitarbeiter*innen.

Roland Marko (Senior Legal Consultant)

Welche Unternehmen müssen* eine/n Datenschutzbeauftragte/n nominieren?

Unternehmen, deren Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen (z.B. Banken, Versicherungen, Kreditauskunfteien und Berufsdetektive).

Ihr Unternehmen sensible Daten verarbeitet oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten erhebt (z.B. Krankenanstalten oder Justizanstalten).

(*eine freiwillige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist jederzeit möglich und in den meisten Fällen sinnvoll.)

Warum sind externe Datenschutzbeauftragte sinnvoll?

Wenn Mitarbeiter*innen als Datenschutzbeauftragte agieren, dürfen sie nicht zusätzlich oder weiterhin für Aufgaben zuständig sein, welche die Gefahr von Interessenskonflikten mit der Funktion als Datenschutzbeauftragte mit sich bringen. Durch die Auslagerung dieser Aufgabe vermeiden Sie interne Risiken und gewährleisten gleichzeitig, allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Als externe Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie und Ihr Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Fragen und gewährleisten so die fortwährende Einhaltung der gesetzlichen Standards, die Anpassung der Verfahren an die Anforderungen neuer Gesetze und die Berücksichtigung aktueller Veränderungen von internen Prozessen innerhalb Ihres Unternehmens.

Beratung

Wir schulen und beraten Ihr Team hinsichtlich Ihrer Pflichten nach dem Datenschutzrecht.

Schulung

Wir überwachen und überprüfen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Strategien für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter*innen.

Überwachung

Wir beraten im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Überwachung ihrer Durchführung.

Verwaltung

Wir arbeiten zusammen mit der Aufsichtsbehörde und sind deren Anlaufstelle.

Vollständigkeit

Wir führen Ihr Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?